Einmalige Kosten
Die organisatorisch-verwaltungstechnische Reform wird nur überschaubare Kosten verursachen und sollte zum großen Teil aus dem Tagesgeschäft heraus erledigt werden können. Es sind lediglich zwei oder drei Landeshauptstädte neu einzurichten. Ein nenneswerter großer Teil der benötigten Baussubstanz kann vermutlich über sich bereits im Besitz der Öffentlichen Hand befindliche Immoblien realisiert werden. Diese Variante ist grundsätzlich Neubauprojekten vorzuziehen. Für wegfallende Arbeitsplätze müssen ggf. sozialverträgliche Übergangslösungen finanziert werden.
Folgekosten
Folgekosten sind in erster Linie nur für den Unterhalt freiwerdender und auch mittelfristig nicht nutzbarer Immoblien ehemaliger Landeshauptstädte zu erwarten. Ist auch langfristig keine Nutzung zu erwarten, sollte bzw. muss bei denkmalschützerisch nicht bedeutsamer Bausubstanz der Abriss in Betracht gezogen werden, was in diesen Fällen wiederum einmalige Kosten anstatt von Folgekosten erzeugen würde. Dies betrifft fünf bis maximal acht der heutigen Landeshauptstädte. Die heutigen Stadtstaaten werden nur wenig davon betroffen sein, da die Immobilien zumindest zum Teil für die Stadtverwaltung weiterverwendet werden können.