Verwaltungsstrukuren neugegliederter Bundesländer

Mehrere Aspekte unter einen Hut zu bekommen kann schwer oder auch leicht sein.

Einleitung

Derzeit gibt es für die Bundesländer in Deutschland sehr verschiedene Verwaltungsstrukturen mit sehr unterschiedlichen Formen einer mittleren Verwaltungsebene. Will man eine Förderalismusreform zur Kosteneinsparung durchführen, sollte die mittlere Verwaltungs- und Planungsebene abgeschafft werden, so dass es nur noch zwei Ebenen in den Ländern gibt:

  1. Land
  2. Kommunen
    1. Planungsregionen und Großstädte
    2. Landkreise, kreisfreie Städte, bei Großstädten: Stadtbezirke
    3. Gemeinden, Städte, bei kreisfreien Städten und Großstädten: Stadtteile

Eine Übersicht der verschiedenen Landesplanungsbehörden und mehr Informationen dazu: Wikipedia:Liste der Landesplanungsbehörden.

Mehr zum Thema Regierungsbezirke: Wikipedia:Regierungsbezirk.

Zweistufige Verwaltungsstruktur und Maximalgröße für Bundesländer

Geht man davon aus, dass zukünftig Bundesländer einheitlich mindestens vier bis fünf Millionen Einwohner haben, muss man sich hier überlegen, wie man auf die mittlere Vewaltungsebene (i.d.R. realisiert dutch Regieungsbezirke) verzichten kann. Dies erreicht man dadurch, dass man auch eine maximale Einwohnerzahl für Bundesländer festlegt. Diese liegt bei etwa 10 Millionen Einwohnern und ist mit dem hier vorgestellten Neugliederungsvorschlag gut realisierbar.

Planungsregionen und Großstädte

Wir gehen davon aus, dass es keine Stadtstaaten und keine Regierunsgbezirke mehr gibt. Unbestritten gibt es vor allem im ländlichen Raum den Bedarf, dass Landkreise und kreisfreie Städte zusammen regional planerisch tätig sind. Hierfür sind bereits heute in vielen Ländern Planungsregionen eingerichtet. Diese Planungsregionen sollten eine Einwohnerzahl von etwa 250.000 (ländlicher Raum) bis 1.000.000 (Ballungsraum) Einwohner haben. Großstädte ab etwa 200.000 Einwohner bedürfen nicht zwangsläufig einer Zugehörigkeit zu einer Planungsregion.

Sinnhaftigkeit größerer Landkreise

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach durch Kreisgebietsreformen größere Landkreise geschaffen, da man sich hierdurch Kosteneinsparungen in der Verwaltung erhoffte. Im Laufe der Zeit wurden auch negative Auswirkungen sichtbar: Rückgang im ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Verschlechterung in Versorgung und Komfort, Verlust an Bürgernähe, negative wirtschaftliche Auswirkungen für ehemalige Kreisstädte, Identitätsverlust für Menschen und Region, laufende Folgekosten z.B. für leerstehende Immobilien, usw.. Die erhofften Kosteneinsparungen wurden meist nicht erreicht bzw. können diese nicht nachgewiesen werden.

Mehr zum Thema Kreisgebietsreformen:
Wikipedia:Kreisgebietsreformen in der BRD nach 1990
Wikipedia:Kreisgebietsreformen in der BRD bis 1990
Wikipedia:Kreisgebietsreformen in der DDR

Planungsregionen als Verwaltungsgemeinschaften

Eine Lösung der durch größere Landkreise entstehenden Problematiken könnte eine Aufwertung der Planungsregionen zu einer Art Verwaltungsgemeinschaften der Landkreise und kreisfreien Städte sein. Hier könnten trotzdem, jedoch mit deutlich weniger Aufwand, personelle und materielle Ressourcen gemeinsam genutzt und so Kosten eingespart werden. Die bekannten negativen Auswirkungen größerer Landkreise blieben so jedoch nahezu komplett vermieden.
Diese aufgewerteten Planungsregionen werden von den Landräten und Oberbürgermeistern und eventuell weiteren Vertretern der Kreis- und Stadträte gemeinsam verwaltet und regiert. Der Vorsitz des Gremiums zur Außendarstellung könnte z.B. rotieren. Die Einsetzung eines direkt gewählten "Bezirksparlaments" und die Benennung von "Bezirkshauptstädten" sind somit nicht notwendig. Hiermit verbundene finanzielle Aufwendungen werden vermieden.

Neue Verwaltungsstruktur der Länder

Unter Berücksichtigung obenstehender Überlegungen sähe die neue Verwaltungsstruktur der Länder wie folgt aus:
Neue Verwaltungsstruktur der Länder
Man könnte zumindest einen Teil der zurückliegenden Kreisgebietsreformen wieder rückgängig machen. Generell ist es eh fraglich, ob Landkreise mit der Einwohnerzahl von Planungsregionen Sinn machen.

Landesbehörden

Landesbehörden sollten gemäß Aufgabengebiet eingerichtet sein. Eine Zusammenfassung dieser Behörden in einem Landesverwaltungsamt (wie derzeit in Sachsen-Anhalt und in Thüringen) oder ähnlichen Sammelbehörden macht keinen Sinn. Diese Behörden sind dann den jeweiligen Landesministerien unterstellt. So verursachen wechselnde Zuordnungen der Ministerien zu den existierenden Aufgaben und Behörden nur minimale praktische Veränderungen.

Subsidiarität

Den Kommunen muss ein möglichst hohes Maß an Eigenverantwortung gegeben werden. Die Länder müssen sich auf ein Mindestmaß an Kompetenzen beschränken, die naturgemäß Landessache sind. Dies betrifft in erster Linie hoheitliche und landesplanerische Aufgaben.
Innerhalb der Planungsregionen und der Großstädte muss klar definiert sein, in welcher ihrer Unterschichten welche Zuständigkeiten geben sind, so dass das Land, Bürgerinnen und Bürger, Behörden und auch Investoren immer wissen, an wen sie sich zu wenden haben. Diese Zuweisung kann jedoch eventuell je Planungsregion oder Großstadt variieren.

Links

Allgemein

Wikipedia: Neugliederung des Bundesgebiets

Konkrete Initiativen

Ost-Mitteldeutsches Bundesland:

Volksbegehren Bundesland Mitteldeutschland

Bundesland Berlin-Brandenburg:

Prespektive Berlin-Brandenburg Wikipedia: Berlin-Brandenburg

Bundesland Franken:

Fränkischer Bund e.V.
Henneberg-Itzgrund-Franken e.V.
Partei für Franken

Fusion Bremen-Niedersachsen:

Die Piraten Bremen

Neugliederungsbefürworter

ÖDP
FDP
FPD


Kennen Sie weitere konkrete Initiativen oder interessante Links, so nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.



Online seit:
24.9.2014

Letzte Änderung:
7.7.2018